2012-01-25 Ein Naturschutzgebiet, kein Etikettenschwindel für das Obere Rhinluch! Druckbutton anzeigen?

Linum / Kremmen, 25.01.2012


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Ein Naturschutzgebiet, kein Etikettenschwindel fürs Obere Rhinluch!


Sehr geehrte Frau Ministerin Tack,  
sehr geehrter Herr Minister Vogelsänger,  

im Rahmen des  Verfahrens zur Ausweisung des 2.764 ha großen Naturschutzgebietes  im  Oberen  Rhinluch  trafen  Sie  sich  vor  wenigen  Tagen. Ergebnis  dieses  Treffens  war  ein  Kompromiss  bezüglich  der  lange  Zeit strittigen Schutzgebietsverordnung. Konkret heißt es in einer betreffenden Pressemitteilung ( MIL, MUGV vom 17.1.2012) „bisheriger Konfliktpunkt waren vor allem spezifische Einschränkungen in der Bewirtschaftung, wie vor allem der Einsatz von Gülle zu Düngezwecken.  Diese  werden  zurückgenommen,  wobei  zur  Absicherung  eines effizienten  Wiesenbrüter-  und  Amphibienschutzes  im  Einzelfall  Abreden  mit  den bewirtschaftenden  Betrieben  durch  die  Untere  Naturschutzbehörde  geboten  sein
können.“

Auf Nachfrage erfuhren wir, dass neben den Auflagen zur Ausbringung von Gülle auch die entsprechenden Einschränkungen zum Walzen und Schleppen zurückgenommen wurden.

An  dieser  Stelle  möchten  wir  mit  Entschiedenheit  unseren  großen  Unmut  und  zugleich Protest  gegen  dieses  Vorgehen  zum  Ausdruck  bringen.  Wir  halten  die  vereinbarten Zugeständnisse  nicht  für  einen  Kompromiss,  sondern  für  eine  Kapitulation  des Naturschutzes.  Darüber  hinaus  halten  wir die von Ihnen angestrebte Regelung nicht für rechtskonform,  denn  schon  im  Bundesnaturschutzgesetz  (§  24(2))  heißt  es:  „Alle Handlungen,  die  zu  einer  Zerstörung,  Beschädigung  oder  Veränderung  des Naturschutzgebiets  oder  seiner  Bestandteile  oder  zu  einer  nachhaltigen  Störung  führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmung verboten.“ Die Ausbringung von Gülle und auch das Walzen und Schleppen der Wiesen führt aber zumindest in den sensiblen Kernzonen  des  geplanten  Naturschutzgebietes  zwangsläufig  zu  „Beschädigungen“  und „nachhaltigen Störungen“ im Sinne des Bundesnaturschutzgesetztes. 

Die  Darstellung  in  der  Pressemitteilung,  wonach  „...zur  Absicherung  eines  effizienten Wiesenbrüter-  und  Amphibienschutzes  im  Einzelfall  Abreden  mit  den  bewirtschaftenden Betrieben  durch  die  Untere  Naturschutzbehörde  geboten  sein  können“  betrachten  wir schlichtweg als eine Farce!

Auch  Naturschutz-politisch  stellt  die  dem  „Kompromiss“  zugrunde  liegende  Regelung einen  Vorstoß  dar,  der  als  Präzedenzfall  zukünftig  die  Formulierung  wirkungsvoller  und dem Schutzzweck dienender Verordnungen wenn nicht blockiert so doch behindert.

Wir halten die Größe und den Grenzverlauf des derzeit geplanten Naturschutzgebietes im Oberen  Rhinluch  im  vollen  Umfang  für  fachlich  sinnvoll  und  dem  Schutzzweck angemessen.  Nach  den  nunmehr  vorgenommenen  Änderungen  in  der Schutzgebietsverordnung  allerdings,  fragen  auch  wir  uns  -  und  folgen  damit  der Argumentation von Herrn Riestock (MAZ, 18.1.2012), wozu brauchen wir dann überhaupt noch das Naturschutzgebiet?

Nach tiefgreifender Diskussion und unter Einbeziehung unserer langjährigen Erfahrungen vor  Ort  sowie  auch  unter  Berücksichtigung  der  möglichen  Naturschutz-politischen Konsequenzen fordern wir Sie hiermit auf, das geplante NSG Oberes Rhinluch um die aus landwirtschaftlicher  Sicht  besonders  kritischen  Flächen  zu  verkleinern  und  es deckungsgleich  zum  gleichnamigen  FFH-Gebiet  („Oberes Rhinluch“ + „Oberes Rhinluch Ergänzung)  als  Naturschutzgebiet,  hier  allerdings  in  der  Schutzgebietsverordnung  mit verbindlichen  Auflagen  für  die  Landwirtschaft  (Gülleverbot,  Regelung  zum  Walzen  und Schleppen) zu versehen und rechtskräftig auszuweisen.

Wir treten mit diesem Schreiben zugleich (am Freitag, 27.01.12) an die Öffentlichkeit und bitten Naturschutzverbände, -institutionen und Privatpersonen unser Anliegen  - 

 

„Ein Naturschutzgebiet, kein Etikettenschwindel fürs Obere Rhinluch“

- mit aller Entschiedenheit zu unterstützen!

Die Mitglieder der AG Kranichschutz Rhin-Havelluch:

- AG Kranichschutz Deutschland

- LFV Oberes Rhinluch e.V.

- NABU Storchenschmiede Linum

- VsK Vogelschutz-Komitee e.V.

- Naturstiftung Kranichland

 

 

 

 

Kurz-Info

Der LFV arbeitet mit seinen Partnern vor Ort, wie z.B. Naturschutzstation Rhinluch, Vogelschutzkomitee und NABU Storchenschmiede Linum, eng zusammen.

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