|
Linum / Kremmen, 25.01.2012
OFFENER BRIEF - Download Ein Naturschutzgebiet, kein Etikettenschwindel fürs Obere Rhinluch! Sehr geehrte Frau Ministerin Tack, sehr geehrter Herr Minister Vogelsänger, im Rahmen des Verfahrens zur Ausweisung des 2.764 ha großen Naturschutzgebietes im Oberen Rhinluch trafen Sie sich vor wenigen Tagen. Ergebnis dieses Treffens war ein Kompromiss bezüglich der lange Zeit strittigen Schutzgebietsverordnung. Konkret heißt es in einer betreffenden Pressemitteilung ( MIL, MUGV vom 17.1.2012) „bisheriger Konfliktpunkt waren vor allem spezifische Einschränkungen in der Bewirtschaftung, wie vor allem der Einsatz von Gülle zu Düngezwecken. Diese werden zurückgenommen, wobei zur Absicherung eines effizienten Wiesenbrüter- und Amphibienschutzes im Einzelfall Abreden mit den bewirtschaftenden Betrieben durch die Untere Naturschutzbehörde geboten sein können.“ Auf Nachfrage erfuhren wir, dass neben den Auflagen zur Ausbringung von Gülle auch die entsprechenden Einschränkungen zum Walzen und Schleppen zurückgenommen wurden.
An dieser Stelle möchten wir mit Entschiedenheit unseren großen Unmut und zugleich Protest gegen dieses Vorgehen zum Ausdruck bringen. Wir halten die vereinbarten Zugeständnisse nicht für einen Kompromiss, sondern für eine Kapitulation des Naturschutzes. Darüber hinaus halten wir die von Ihnen angestrebte Regelung nicht für rechtskonform, denn schon im Bundesnaturschutzgesetz (§ 24(2)) heißt es: „Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmung verboten.“ Die Ausbringung von Gülle und auch das Walzen und Schleppen der Wiesen führt aber zumindest in den sensiblen Kernzonen des geplanten Naturschutzgebietes zwangsläufig zu „Beschädigungen“ und „nachhaltigen Störungen“ im Sinne des Bundesnaturschutzgesetztes.
Die Darstellung in der Pressemitteilung, wonach „...zur Absicherung eines effizienten Wiesenbrüter- und Amphibienschutzes im Einzelfall Abreden mit den bewirtschaftenden Betrieben durch die Untere Naturschutzbehörde geboten sein können“ betrachten wir schlichtweg als eine Farce! Auch Naturschutz-politisch stellt die dem „Kompromiss“ zugrunde liegende Regelung einen Vorstoß dar, der als Präzedenzfall zukünftig die Formulierung wirkungsvoller und dem Schutzzweck dienender Verordnungen wenn nicht blockiert so doch behindert.
Wir halten die Größe und den Grenzverlauf des derzeit geplanten Naturschutzgebietes im Oberen Rhinluch im vollen Umfang für fachlich sinnvoll und dem Schutzzweck angemessen. Nach den nunmehr vorgenommenen Änderungen in der Schutzgebietsverordnung allerdings, fragen auch wir uns - und folgen damit der Argumentation von Herrn Riestock (MAZ, 18.1.2012), wozu brauchen wir dann überhaupt noch das Naturschutzgebiet? Nach tiefgreifender Diskussion und unter Einbeziehung unserer langjährigen Erfahrungen vor Ort sowie auch unter Berücksichtigung der möglichen Naturschutz-politischen Konsequenzen fordern wir Sie hiermit auf, das geplante NSG Oberes Rhinluch um die aus landwirtschaftlicher Sicht besonders kritischen Flächen zu verkleinern und es deckungsgleich zum gleichnamigen FFH-Gebiet („Oberes Rhinluch“ + „Oberes Rhinluch Ergänzung) als Naturschutzgebiet, hier allerdings in der Schutzgebietsverordnung mit verbindlichen Auflagen für die Landwirtschaft (Gülleverbot, Regelung zum Walzen und Schleppen) zu versehen und rechtskräftig auszuweisen.
Wir treten mit diesem Schreiben zugleich (am Freitag, 27.01.12) an die Öffentlichkeit und bitten Naturschutzverbände, -institutionen und Privatpersonen unser Anliegen -
„Ein Naturschutzgebiet, kein Etikettenschwindel fürs Obere Rhinluch“ - mit aller Entschiedenheit zu unterstützen!
Die Mitglieder der AG Kranichschutz Rhin-Havelluch:
- AG Kranichschutz Deutschland
- LFV Oberes Rhinluch e.V.
- NABU Storchenschmiede Linum
- VsK Vogelschutz-Komitee e.V.
- Naturstiftung Kranichland
|